Die Verfassung ist das Fundament der niederl‰ndischen Rechtsordnung. Sie steht in der Regel ¸ber gewˆhnlichen Gesetzen und kann nur unter strengen Auflagen ge‰ndert werden. Neben der Staatsform - Monarchie und parlamentarische Demokratie - regelt sie die Befugnisse von Parlament, Ministern und Kˆnig(in), die Funktionsweise von Kommunen und Provinzen, das Gesetzgebungsverfahren und die Rechtsprechung.
Auflerdem sind in der Verfassung die Grundrechte aller B¸rgerinnen und B¸rger verankert, z.B. die Meinungs-, Religions- und Unterrichtsfreiheit und das Recht auf Gleichbehandlung, aber auch ihre Pflichten wie etwa die Schul- und die Steuerpflicht.
Die Grundordnung der Niederlande fuflt auf der Trias politica, also auf der Dreiteilung der Staatsgewalt in gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Gewalt. Regierung und Parlament sind gemeinsam f¸r die Gesetzgebung verantwortlich. Die Regierung f¸hrt die Gesetze aus und wird dabei vom Parlament kontrolliert. ‹ber die ordnungsgem‰fle Anwendung der Gesetze urteilen unabh‰ngige Gerichte.